PM des Bündnis für diskriminierungsfreie Medienkultur
Am 9. Februar wird am Bielefelder Amtsgericht darüber verhandelt, ob und wie Rassismus öffentlich kritisiert werden darf. Der Anwalt der Bielefelder ‚Stadtillustrierten’ Ultimo verklagt den Besitzer der Domain www.beefdeembe.de. Unter dieser Domain finden sich das weblog des Bündnis für diskriminierungsfreie Medienkultur und ein Link zu einer Infobroschüre, die rassistischen Sprachgebrauch in der Ultimo kritisiert. Gegen die Veröffentlichung dieser Broschüre versuchte der Ultimo-Anwalt bereits 2009 juristisch vorzugehen und klagt nun seine Anwaltskosten ein.
Das Bündnis für diskriminierungsfreie Medienkultur hatte im Frühjahr 2009 die Broschüre veröffentlicht. In dieser wird der rassistische Sprachgebrauch in der Ultimo und der beleidigende Umgang der Ultimo-Redaktion mit Kritik thematisiert. So tauchte in der Ausgabe 20/08 gleich dreimal in unterschiedlichen Artikeln der rassistische Begriff “Neger“ auf und auf daran ansetzende Kritik von verschiedenen Gruppen und Einzelpersonen reagierte die Ultimo mit Beleidigungen wie „verstockte dummheit“, „dummbatzen“, „vollpfeifen“, „ihr stinkt geradezu vor dummer humorlosigkeit“, „depp“ und „mögen dich deutsche schäferhunde vergewaltigen. dreimal täglich auf den ajz-klos“. Zudem wurde in der folgenden Ausgabe 21/08 ein weiterer Artikel mit „Liebe Neger…“ überschrieben, in dem ein offener Brief des Internationalen Begegnungszentrum (IBZ) diffamiert wurde.
Der Anwalt der Ultimo hatte den Inhaber der Domain www.beefdeembe.de für die Inhalte der Info-Broschüre, die das Verhalten der Ultimo kritisiert, verantwortlich gemacht und ihn aufgefordert, die Broschüre aus dem Internet zu löschen. Begründet wurde die Aufforderung mit angeblich in der Broschüre enthaltenen Verleumdungen gegen die Ultimo. Hierzu erklärt heute eine Sprecherin des Bündnisses: „Die angeblichen Verleumdungen gegen die Ultimo sind nichts anderes als Tatsachenbehauptungen und entsprechend auch belegbar. Der nun anstehende Prozess gegen eine Einzelperson, die inhaltlich nicht einmal für die Broschüre verantwortlich ist, sondern uns webspace anbietet, ist der Versuch öffentliche Kritik an Rassismus mundtot zu machen. Hier wird versucht, mit rechtlichen Mitteln eine öffentliche politische Debatte zu verhindern und die Möglichkeit freier Meinungsäußerung im Internet auszuhebeln. Dies ist ein Skandal!“
Die Verhandlung findet am 9. Februar um 9 Uhr im Amtsgericht, Raum 4075, statt.
Kontakt des Anwaltes, der den Besitzer der Bündnis-Domain vertritt:
Sebastian Nickel 0521/7845155